Die diesjährige digitale Mitgliederversammlung des BIG Bundesverband in den Gewerken Trockenbau und Ausbau e.V. (BIG) fasste einen der bedeutendsten Entschlüsse ihrer Verbandsgeschichte. Es geht um die (Wieder-)Einordnung des Trockenbaus in handwerksrechtliche Zusammenhänge.
Nach leidvollen Auseinandersetzungen und Gewerkezwist im Wesentlichen in den 1990-er Jahren war der Trockenbau im Zuge einer Novellierung des Handwerksrechts vor etwa 20 Jahren aus der Anlage A der Handwerksordnung ausgeschieden. Die negativen Ergebnisse dieses Vorgangs sind mittlerweile für alle Beteiligten der Branche greifbar geworden. Ein rigoroses Umsteuern in der Sache wird mittlerweile auch von vielen ehemaligen „Loslösern“ befürwortet. Diesem Umstand zollte die BIG auf ihrer Mitgliederversammlung im Sommer dieses Jahres Rechnung und beschloss daher, „eine Änderung der Handwerksordnung dahingehend anzustreben, dass die Anlage A der zulassungspflichtigen Handwerke um den Trockenbaumeister erweitert werde.“
Dafür gibt es nach Ansicht des Verbandes viele gute Gründe: so ist die Gefahrengeneigtheit des Trockenbaus heute um ein Vielfaches höher als noch in den vergangenen Jahren. Man denke nur an die stark gestiegene Bedeutung und hohe technische Komplexität des Brandschutzes. Arbeiten in diesem Bereich bedürften einer entsprechenden fachlichen Qualifikation. Zudem würden klare Qualifikationsmöglichkeiten und eine Verortung im Handwerk das Profil des Trockenbaus schärfen und die Nachwuchsgewinnung unterstützen. Der Verband strebt an, die bestehenden Konstellationen durch einen Bestandsschutz zu wahren, zukünftig setzt er aber auf die Meisterqualifikation.
Die Verantwortlichen halten den jetzigen Zeitpunkt für einen günstigen, oder wie Dr. Bettina Schwegmann, Geschäftsführerin des BIG, mit Blick auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenlegerhandwerk meinte: „The trend ist your friend.“ Ralf Thießen appellierte vor Beschlussfassung an die Teilnehmer: „Lasst uns diese historische Chance nutzen. Der Trockenbau braucht angesichts seiner immer bedeutender werden Rolle als Schlüsselgewerk im Ausbau den passenden fachlichen und handwerksrechtlichen Rahmen.“ Nach angeregter Diskussion fassten die Mitglieder dann den entsprechenden Beschluss. Der Vorstand nahm den Auftrag gerne an, wissend, dass nun komplexe Verhandlungen mit vielen Partnern anstehen.
Rechtstipps zu Preisanpassungen sehr begehrt
Eine Reihe weiterer Tagesordnungspunkte beschäftigte die Mitgliederversammlung des BIG. So standen die vergangenen Monate inhaltlich massiv unter dem Eindruck der Aufrechterhaltung der Liefer- und Leistungsfähigkeit. Zu Beginn der Pandemie wegen der allgemeinen Unsicherheit, mittlerweile (nicht nur aber auch) wegen der ebenfalls pandemiebedingten sehr deutlichen Rohstoff-Verknappung und -Verteuerung. In diesem Zusammenhang konnte Dr. Bettina Schwegmann berichten, dass das angebotene Online-Seminar zu den Preisanpassungs-Klauseln wegen der hohen Nachfrage zu einem weiteren Termin angeboten werde. Weitere Punkte waren unter anderem die Aktivitäten des Verbands rund um die Gipsversorgung, den Wohnungsbau, das auf September 2022 verschobene Forum oder auch die Trägerschaft beim Sanierungspreis.
Pandemiebedingt war auch der BIG im letzten Jahr gefordert, seine Kommunikations- und Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Die Erfahrungen, die der BIG dabei gemacht hat, decken sich wohl mit denen vieler anderer Verbände und Unternehmen: Man hat gelernt, dass auch mit Online-Seminaren der Austausch und die Wissensvermittlung möglich sind; zudem oft Kosten und Zeit für An- und Abreisen zu Tagungsorten entfallen. Auf der anderen Seite, so Karl Schlichter, erster Vorsitzender des Verbands: „…freue ich mich sehr, Sie alle hoffentlich bald wieder persönlich zu treffen. Viele Dinge lassen sich doch nur persönlich und informell besprechen. Dennoch glaube ich, dass es nach Corona mit einem Mix aus weiteren Online-Treffen und persönlichen Treffen weitergehen wird.“
